Die Behandlung
erfolgt auf ärztliche Verordnung und beinhaltet eine erste Untersuchung
sowie die daraus abgeleitete Therapie. Normalerweise kann ein Arzt / eine
Ärztin höchstens 9 Sitzungen pro Rezept verordnen. Nach Ablauf
einer Behandlungsserie wird er / sie entscheiden, ob die Therapie weitergeführt
werden soll. |